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   OLG Hamm, 27.09.2011 - I-4 U 102/11   

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OLG Hamm, 27.09.2011 - I-4 U 102/11 (https://dejure.org/2011,14009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2011 - I-4 U 102/11 (https://dejure.org/2011,14009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 2011 - I-4 U 102/11 (https://dejure.org/2011,14009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 41 O 28/11
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - I-4 U 102/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 14.07.2011 - 4 U 42/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Einlegens einer Gratiszeitung mit lose eingelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Denn er weiß oder muss davon ausgehen, dass die kostenlosen Anzeigenblätter in erster Linie Werbezwecken dienen, um eine Finanzierung auch der redaktionellen Testbeiträge zu ermöglichen (vgl. Senat, Urteil vom 14.07.2011, Az.: 4 U 42/11, zur Frage, ob Anzeigenblätter mit losen Anzeigenbeilagen in für Werbung gesperrte Briefkästen eingelegt werden dürfen; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn 3.25).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Generell ist es dann so, dass eine in redaktioneller Form erscheinende, ohne Anlass übermäßig werbende Äußerung eines Presseorgans wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als einer objektiven Meinungsäußerung oder Berichterstattung einer neutralen Redaktion immer noch größere Bedeutung beimisst und unkritischer gegenübersteht als den werbenden Behauptungen von Inserenten (vgl. BGH GRUR 1998, 489, 493 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06

    Wettbewerbsverstoß: Kennzeichnung einer bezahlten Werbeanzeige und zur Lesbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Der von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierte Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. Vom 06.10.2006; WRP 2007, 111) passt hier nicht.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 31/08

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung in der äußeren Gestalt eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Soweit die Antragstellerin sich auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.10.2009 (MDR 2010, 514) stützt, in dem ausgeführt werde, das das Wort "Anzeige" zur Kennzeichnung nicht ausreiche, führt dies nicht weiter.
  • OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08

    Keine unzulässige getarnte Werbung, wenn die Gesamtumstände auf Werbung hindeuten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Er wird deshalb Kennzeichnungen als Anzeige eher erwarten und leichter erkennen (Thüringer OLG OLGR Jena 2009, 662).
  • OLG Hamm, 02.10.1990 - 4 U 5/90
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Auf den flüchtigen Verbraucher, den der Senat in seiner Entscheidung vom 02.10.1990 (Az.: 4 U 5/90) noch entscheidend im Auge hatte, kann man heute nicht mehr abstellen.
  • LG Köln, 27.08.2015 - 37 O 364/14
    In der Folge führte der Kläger gegen die E vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Rechtsstreit, Az.: 11 O 151/10 sowie I-4 U 102/11.

    Die Akte Landgericht Düsseldorf / Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 11 O 151/10 sowie I-4 U 102/11, ist beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
    Selbst wenn die Antragstellerin am 29. Januar 2023 den Verdacht gehegt haben sollte, die Antragsgegnerin werde diese Preissenkung bei späteren Rabattaktionen verschweigen, ergäbe sich daraus nicht die Verpflichtung, nun die von der Antragsgegnerin betriebene Werbung fortlaufend zu beobachten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. September 2011 - 4 U 102/11, BeckRS 2011, 25082 [unter B I]).
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OLG Stuttgart - 4 U 102/11 (https://dejure.org/9999,6074)
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Kurzfassungen/Presse

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Zivilrechtsstreit zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gütlich durch Vergleich erledigt

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